Sicherheit von Verpackungsmaterialien
Für Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe verwendete Verpackungsmaterialien müssen den einschlägigen nationalen Sicherheits- und Hygienevorschriften entsprechen und dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistung der Produkte gewährleisten. Insbesondere müssen Verpackungsmaterialien ungiftig und harmlos sein und keine Gefahr für Nutztiere oder Geflügel darstellen.
Anforderungen an Verpackungsarten
Einzelfutter, Mischfutter, Mischfutter, Kraftfutter und Kraftfutterzusätze müssen in Materialien verpackt werden, die ungiftig und für Nutztiere und Geflügel unschädlich sind, wie etwa Plastiktüten, laminierte gewebte Beutel oder gewebte Chemiefaserbeutel mit Kunststoffeinlage.
Futtermittelzusatzstoffe und Zusatzstoffvormischungen müssen in Behältern wie Fässern, Dosen oder Flaschen oder in Verpackungen wie heißversiegelten Plastiktüten oder doppellagigen Papiertüten verpackt werden, die den Qualitätsstandards entsprechen.
Standards für die Verpackungskennzeichnung
Auf Verpackungen von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen müssen der Produktname, der Name des Herstellers, die Adresse des Herstellers und die Telefonnummer des Ansprechpartners deutlich erkennbar sein, sodass Verbraucher oder Benutzer die Herkunft des Produkts und relevante Informationen nachvollziehen können.
Vorschriften zur Verwendung von Verpackungsmaterialien
Verpackungsmaterialien für Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe dürfen nicht wiederverwendet werden, um Kreuzkontaminationen-zu verhindern und die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es klare Standards und Anforderungen hinsichtlich Materialauswahl, Verpackungsarten, Kennzeichnung und Verwendungsvorschriften für Futtermittelverpackungsbeutel gibt, die alle darauf abzielen, die Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen sicherzustellen.
